Dr. Med.
Susan Khouw
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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zur Aufklärung von vielfach gestellten Fragen unserer Patienten haben wir für Sie die FAQs – häufig gestellte Fragen zusammengestellt. Die Themen reichen von Beratungskosten, die Abrechnung und Bezahlmöglichkeiten bis zu der Hautkrebs-Vorsorge und ästhetische Behandlungen. Sollten Sie weitere Fragen bzw. Anliegen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1. Behandelt unsere private Hautarztpraxis Dr. Khouw auch gesetzlich versicherte Patienten?

Gesetzlich versicherte Patienten können sich gerne als Selbstzahler in unserer privaten Hautarztpraxis vorstellen. Die entstehenden Behandlungskosten müssen hierbei von den Patienten selbst getragen werden. Als Privatpraxis besitzen wir keine Kassenzulassung und können daher Beratungen und Untersuchungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unsere Praxis berechnet allen erbrachten Leistungen schriftlich und transparent nach der amtlichen Gebührenordnung für die Ärzte (GOÄ). Bei unseren gesetzlich versicherten Patienten ist erwünscht, dass sie die Behandlungskosten direkt in der Praxis beglichen werden.

2. Wie kann in der Praxis gezahlt werden?

Die Rechnungsstellung erfolgt über die Verrechnungsstelle für Ärzte Oswald Helmsauer GmbH und wird postalisch zugesandt. Bei ästhetischen Behandlungen erstellen wir den Patienten gerne individuelle Kostenvoranschläge. Die Abrechnung für ästhetische oder medizinisch kosmetische Leistungen erfolgt vor Ort direkt nach der Behandlung. Auch bei unseren gesetzlich versicherten Patienten ist erwünscht, dass die Behandlungskosten direkt in der Praxis beglichen werden. Gerne können unsere Patienten in bar oder per EC-Karte bezahlen.

3. Wieviel kostet ein Beratungstermin in unserer Praxis?

In unserer privaten Hausarztpraxis betreuen wir unsere Patienten individuell je nach persönlichen Anliegen. Eine ausführliche Beratung bei erstmaliger Vorstellung wird bei uns mit ca. 65€ in Rechnung gestellt. Die Beratungskosten werden immer nach der erbrachten Leistung in Übereinstimmung mit der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Sollten bei er (Erst-)Untersuchung zusätzliche Untersuchungen bzw. Behandlungen notwendig werden (z.B. Blutentnahmen, Pilzabstriche, bakterielle Abstriche, Laboruntersuchungen, operative Eingriffe, histologische Untersuchungen, etc.), werden diese nach Einwilligung der Patienten durchgeführt und entsprechend der Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt über die Verrechnungsstelle für Ärzte Oswald Helmsauer GmbH.

4. Was sollten Patienten beachten?

Verbindliche Terminvereinbarungen
Wir bitten unsere Patienten, verbindliche Termine telefonisch oder online zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass Verspätungen zu einer kürzeren Behandlungsdauer führen. Stornierungen der Termine erbitten wir spätestens 24 Stunden zuvor; bei Terminen am Montag erbitten wir die Absage bis einschließlich dem Freitag zuvor. Bei Überschreitung der der Absagefrist müssen wir andernfalls 50% des Behandlungspreises in Rechnung stellen.

Neupatienten
Bei einer Erstvorstellung in unserer Praxis bitten wir unsere Patienten, ca. 10-15 min. vor Terminbeginn einzutreffen, da für die Aufnahme einige Formulare zuvor ausgefüllt werden müssen (z.B. Hornorarvereinbarungen, Datenschutzerklärungen, etc.) Das pünktliche Erscheinen unserer Patienten ist für uns grundlegend, um einen reibungslosen Behandlungsablauf ohne Zeitverzug zu gewährleisten.

Wir berechnen unsere Leistungen nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie 19 % Mehrwertsteuer.
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